1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der DeutschReisen GmbH, Rosenthaler Str. 40-41, 10178 Berlin (nachfolgend "DeutschReisen") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender") geschlossen werden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, DeutschReisen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Angebots des Reisenden durch DeutschReisen zustande. Bei Buchungen über die Website erhält der Reisende zunächst eine automatische Bestätigung des Eingangs seiner Buchung per E-Mail. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung der Reisebestätigung durch DeutschReisen zustande.

DeutschReisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Ausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch DeutschReisen.

4. Preise und Zahlung

4.1 Preise

Die angegebenen Preise gelten pro Person, sofern nicht anders angegeben. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Anzahlung und Restzahlung

Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.

Bei Vertragsabschluss innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4.3 Zahlungsmethoden

DeutschReisen akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:

  • Überweisung
  • Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
  • PayPal

4.4 Zahlungsverzug

Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist DeutschReisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Rücktritt

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DeutschReisen zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Rücktrittskosten

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, so verliert DeutschReisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DeutschReisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von DeutschReisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von DeutschReisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was DeutschReisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.

DeutschReisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die DeutschReisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

5.3 Umbuchung

Wünscht der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, so ist dies grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neubuchung möglich.

5.4 Ersatzperson

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie DeutschReisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

DeutschReisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende DeutschReisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die DeutschReisen ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen nicht in Anspruch, die vom Reisenden zu vertreten sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch DeutschReisen

7.1 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

DeutschReisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

  • in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben wurde,
  • in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat DeutschReisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat DeutschReisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

7.2 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

DeutschReisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von DeutschReisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt DeutschReisen, so behält DeutschReisen den Anspruch auf den Reisepreis; DeutschReisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die DeutschReisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden

8.1 Mängelanzeige

Der Reisende hat DeutschReisen einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Reisende die Anzeige schuldhaft, stehen ihm Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz nicht zu.

8.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er DeutschReisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von DeutschReisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und DeutschReisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von DeutschReisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

DeutschReisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von DeutschReisen sind und getrennt ausgewählt wurden.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

DeutschReisen informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist DeutschReisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald DeutschReisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss DeutschReisen den Reisenden informieren.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

DeutschReisen wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden.

12. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und DeutschReisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen gegen DeutschReisen ist der Sitz von DeutschReisen. Für Klagen von DeutschReisen gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DeutschReisen vereinbart.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Verbraucherstreitbeilegung

DeutschReisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand: 1. Mai 2023

DeutschReisen GmbH
Rosenthaler Str. 40-41
10178 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 1234567